Jobrad statt Dienstauto NEU ab 01.01.2020
Gesund, umweltschonend und stressfrei: Mit dem „JobRad“ Modell unterstützen Betriebe Ihre Mitarbeitenden, private und berufliche Wege vermehrt gesund und umweltfreundlich zurückzulegen - was mitunter Euphorie auslöst und ansteckend wirkt.
Das Unternehmen stellt dazu interessierten MitarbeiterInnen zu attraktiven Bedingungen ein alltagstaugliches „Dienstfahrrad“ zur Verfügung, das sowohl dienstlich als auch privat genutzt werden kann. Im Gegenzug verpflichtet sich der/die MitarbeiterIn, das Fahrrad nach Möglichkeit oft auch für den Weg zur Arbeit und für dienstliche Wege einzusetzen.
Dafür können durch den Betrieb attraktive Förderungen in Anspruch genommen werden (z.B. die klimaaktiv mobil E-Bike-Förderung), der/die MitarbeiterIn zahlt den Restbetrag in Form einer monatlichen „Nutzungsgebühr“ in 48 Monatsraten ab. Dabei kann der Betrieb ab 1.1.2020 auch den Vorsteuerabzug geltend machen (20%).
Gerne unterbreiten wir Ihnen ein Angebot für eine Firmenflotte oder einzelne Räder.
MITMACHEN IST GANZ EINFACH: UMSTIEG IN FÜNF SCHRITTEN
1. Der Betrieb informiert seine Belegschaft.
2. Diese wählt ihre Wunschfahrräder.
3. Der Betrieb kauft die Fahrräder und stellt sie den Mitarbeitenden umsatz- und lohnsteuerfrei als JobRäder zur Verfügung.
4. Diese zahlen für die Nutzung der Fahrräder eine monatliche Nutzungsgebühr.
5. Nach vier Jahren erwerben die Mitarbeitenden die Fahrräder um einen symbolischen Euro vom Betrieb.
HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN:
Wie wird die monatliche Nutzungsgebühr verrechnet?
Üblicherweise wird diese vom Gehalt abgezogen. Der Betrieb kann den Mitarbeitenden die Fahrräder auch kostenlos zur Verfügung stellen.
Was ist, wenn die MitarbeiterInnen ausscheiden oder in Karenz gehen?
In einem „Leasingvertrag“ zwischen Betrieb und MitarbeiterIn wird festgehalten, dass diese beim Ausscheiden die noch offenen Raten an den Betrieb als Vorschuss bezahlen kann. Das Rad bleibt jedoch aufgrund der klimaaktiv mobil Förderbedingungen für 48 Monate im Eigentum des Betriebs.
Muss das JobRad zwingend ein E-Bike sein?
Nein. Es können auch „normale“ Fahrräder / Falträder sein.
Kann ein Betrieb die Vorsteuer beim Fahrradkauf abziehen und den Nettopreis für die monatlichen Raten heranziehen?
Ja, ab 1.1.2020 sind Fahrräder und Elektro-Fahrräder vorsteuerabzugsberechtigt.
Ist die Privatnutzung des Dienstfahrrads lohnsteuerpflichtig?
Nein, ab 1.1.2020 ist die Privatnutzung von Dienstfahrrädern und Dienst Elektro-Fahrrädern wie beim Elektro-Auto lohnsteuerfrei.
Können die MitarbeiterInnen jedes Fahrrad als JobRad wählen?
Grundsätzlich ja. Wir empfehlen aber nur straßentaugliche JobRäder (d.h. mit Schutzblech, Lichtanlage etc.) anzubieten, damit der Arbeits- und Dienstwege mit dem JobRad gefahren werden können.
Was geschieht nachdem die/der ArbeitgeberIn das Fahrrad 4 Jahre lang zur Verfügung gestellt hat?
Die/der MitarbeiterIn kann das Fahrrad um einen symbolischen Betrag von 1 Euro erwerben.
Haben MitarbeiterInnen Verpfichtungen?
MitarbeiterInnen verpflichten sich, das Dienstfahrrad möglichst oft bei Arbeits-/ Dienstwegen einzusetzen.
Wie/Wo werden die Rahmenbedingungen des JobRad festgehalten?
MitabeiterInnen schließen mit dem Betrieb eine Nutzungsvereinbarung ab, in der die Rahmenbedingungen geregelt sind.